Seit dem offensichtlichen Vertrauensbruch rund um die „Gelbe Engel“ Preisverleihung, ist der ADAC nicht mehr der beliebteste Automobilklub Deutschlands. Die Verbraucher versuchen zu Tausenden, ihre Mitgliedschaft zu kündigen, und berufen sich dabei auf ihr vermeintliches Sonderkündigungsrecht. Ob sie damit richtig liegen, und wie eine ordentliche Kündigung formuliert sein sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der Hintergrund des ADAC-Skandals
Der Automobilklub hatte vor der Affäre circa 19 Millionen Mitglieder. Doch wird die Zahl um einiges sinken, nachdem bekannt wurde, das bei der Wahl des deutschen Lieblingsautos Manipulation im Spiel war. Für viele Mitglieder stellen die manipulierten Zahlen nicht nur einen schweren Vertrauensbruch dar, sie zweifeln auch an anderen Testberichten und Statistiken. Weil die ADAC-Mitgliedschaft für viele Autofahrer keine Basis mehr hat, wollen sie schnellstmöglich kündigen – doch das ist nicht so einfach.
Bei der Kündigung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Das möchte wohl die Mehrheit der Kündigungswilligen, weil sie dadurch mit sofortiger Wirkung aus ihrem Vertrag befreit würden. Jedoch ist die manipulierte Veranstaltung kein Grund für eine fristlose Beendigung der Mitgliedschaft. Eine unbefristete Kündigung kommt nur dann infrage, wenn es beispielsweise für einen Verbraucher unzumutbar ist, seinen bestehenden Vertrag weiterzuführen. Auch wenn Sie sich über den Vorfall ärgern, als Grund für eine fristlose Kündigung ist er ungeeignet. Ebenso reicht eine Beitragserhöhung als Motiv für die sofortige Kündigung nicht aus, auch in diesem Fall muss die ordentliche Kündigungsfrist des ADAC Beachtung finden.
So kündigen Sie fristgerecht und erfolgreich.
Wer nicht weiter Mitglied bei den „Gelben Engeln“ sein möchte, kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist und zum Ablauf des Beitragsjahres beenden. Wer zum Beispiel im Januar 2014 seinen Jahresbeitrag an den Klub entrichtet hat, kann seine Kündigung zum September des laufenden Jahres abschicken und ist dann ab Januar 2015 kein Mitglied mehr.
Wichtig ist, dass aus dem Kündigungsschreiben klar und deutlich der Wunsch zur Beendigung der Mitgliedschaft hervorgeht. Es wird empfohlen, sich eines der zahlreich im Internet vorhandenen Musterkündigungsschreiben zu bedienen, eine Begründung der Kündigung ist allerdings nicht erforderlich.
Mit den gleichen Bedingungen sind auch Verbraucher konfrontiert, denen die aktuelle Beitragserhöhung nicht passt, ihnen steht die Kündigung zu den oben genannten Konditionen frei. Auch wer kein Fahrzeug mehr besitzt, kann aus diesem Grund nicht auf die Akzeptanz einer fristlosen Kündigung hoffen. Der ADAC verweist darauf, dass die Mitgliedschaft personengebunden und nicht vom Besitz eines Kfz abhängig ist.
Die ADAC-Kündigung sollte am besten per Einschreiben oder per Fax an die Geschäftsstelle des Klubs in München geschickt werden und von der Bitte um eine Bestätigung begleitet werden. Die Kündigung kann auch per Mail abgeschickt werden, jedoch ist der ADAC auf diesem Weg nicht zur Annahme verpflichtet.
Pannen- und Unfallhilfe sind auch ohne ADAC-Mitgliedschaft möglich.
Wer lediglich auf den Schutz vor Pannen fokussiert ist, benötigt keine Mitgliedschaft bei einem Automobilklub. Für die Hilfe bei Unfällen oder Pannen reicht ein von jedem Versicherungsgeber erhältlicher Kfz-Schutzbrief völlig aus. Der Vorteil dabei ist, dass die Leistungen für einen Bruchteil des Mitgliedsbeitrags des ADAC in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie sich für die günstige Alternative interessieren, fragen Sie doch Ihren Ansprechpartner bei der Kfz-Haftpflicht nach vertiefenden Informationen zum Kfz-Schutzbrief.
Mehr auf: http://www.autofahrerpartei.de/adac-beitragserhoehung/ und http://www.autofahrerpartei.de/adac-mitgliedschaft-kuendigen/