Wann darf ich die KFZ Versicherung wechseln?

Natürlich darf man die KFZ Versicherung wechseln. Es ist grundsätzlich egal welche Versicherung man wechseln will, ob Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung, aber gewisse Punkte müssen beachtet werden. Ausschlag für einen Wechsel sind meistens eine Tariferhöhung oder bessere Leistungen, so dass die Unterhaltskosten für das Auto sinken. Unterschieden wird überwiegend in einer Stichtagskündigung oder dem Sonderkündigungsrecht.

Wechsel zum Jahresende

Die häufigsten Wechsel werden mit dem Stichtag geworben, welcher in den meisten Fällen auf den 31.12. eines Jahres gesetzt wird. Zu beachten ist hier aber, dass das Kündigungsschreiben schon einen Monat vorher, also zum 30.11. bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen muss. Verträge, die in ihrer Laufzeit nicht mit dem Ende eines Jahres übereinstimmen, können aber auch zum einjährigen Laufzeitende gekündigt werden. Hier gilt ebenso, die Kündigung muss einen Monat vorher beim Versicherer eingehen.

Wechsel bei Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit bei einer Beitragserhöhung binnen eines Monats die Versicherung zu kündigen und einen Wechsel vorzunehmen. Tritt ein Schaden ein, so haben beide Parteien das Recht die bestehende Versicherung zu kündigen. Das bedeutet, innerhalb eines Monats, nach Schadensregulierung können Sie die Kfz Versicherung kündigen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall und somit einer Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse ist aber zu beachten, dass bei einem Wechsel, die neue Versicherungsgesellschaft die Höherstufung übernimmt. Bekommt man zum Ablauf des Versicherungsjahres eine Neueinstufung in der Typenklasse und somit einen höheren Versicherungsbeitrag, so tritt auch hier das Recht der Sonderkündigung in Kraft. Sollte der Betrag aber niederer ausfallen, besteht kein Kündigungsrecht.

Der Fahrzeugwechsel

Die Anschaffung eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens erlaubt auch einen Wechsel der KFZ- Versicherung. Auch während des laufenden Versicherungsjahres ist dies ohne Einhaltung von Kündigungsfristen möglich. Mit der Abmeldung erlischt automatisch auch die Versicherung des alten Fahrzeugs. Der Zulassungsstelle muss nur eine eVB- Nummer der neu gewählten Versicherung  vorgelegt werden. Sämtliche weiteren Einzelheiten klart der neue Versicherer.

Wichtige Vorabinformationen

Bevor man aber die KFZ- Versicherung wechselt, sollte man sich über die günstigen Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften genauestens informieren. Tipps bietet auch die Stiftung Warentest. Durch einen Versicherungsvergleich, der auch im Internet vollziehbar ist, bekommt man detaillierte Informationen. Nicht immer zieht ein Wechsel der KFZ Versicherung auch einen günstigeren Beitrag mit besseren Leistungen mit sich. Also erst richtig informieren, dann wechseln.

Bild: panthermedia.net Günter Slabihoud