Wann darf ich meine Kfz Versicherung kündigen?

Vor der Kündigung sollten Sie die Zusage der neuen Versicherung haben

Gegen Ende des Jahres beginnt bei den Versicherungsanbietern der große Konkurrenzkampf um die Autofahrer. Mit Rabattaktionen und einem erweiterten Leitungsangebot versuchen Sie Kunden abzuwerben. Möchten Sie nun die bisherige Auto-Haftpflichtpolice kündigen, sollten Sie sich sowohl um eine neue Versicherung kümmern als auch die Frist einhalten. Denn wer sie verpasst, bleibt ein weiteres Jahr bei demselben Unternehmen, es sei denn für Sie gilt das Sonderkündigungsrecht.

Die richtige Kfz-Haftpflichtversicherung

Für einen dauerhaften Schutz, sollten Sie vor der Kündigung auf die Zusage des neuen Anbieters warten. Auf der Suche nach einem passenden Angebot stehen Verbraucher vor der Qual der Wahl, denn die Anbieter locken mit Sonderaktionen und Rabatten. Dabei ist es wichtig, diese Rabatte genau zu prüfen, sonst werden die zunächst günstig erscheinenden Tarife schnell kostspielig. Zum Beispiel binden die Versicherungsunternehmen Sonderaktionen an eine maximale Kilometerzahl. Unbedingt beachten sollten Autobesitzer, ob sie nach einem Schadensfall einer schlechteren SF-Klasse angehören. Schließlich berechnet der Anbieter die Prämie anhand dieser Klasse sowie dem Alter des Fahrers und dem Fahrzeugtyp. Da sich das Preis-Leistungs-Verhältnis der Policen unterscheidet, empfiehlt es sich, die Kfz Versicherungen im Test zu vergleichen, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen. Steht die neue Versicherung fest, müssen Sie den bisherigen Anbieter fristgerecht kündigen.

30. November als Stichtag für die Kündigung

Kfz-Haftpflichtversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, gilt bei der Kündigung eine vierwöchige Frist zum Ablauf des Vertrages. Das heißt, dass Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei der Versicherung ankommen muss. Das Kündigungsschreiben versenden Sie am besten Mitte des Monats als Einschreiben. Schließlich möchten Sie mit Beginn des nächsten Jahres von der niedrigeren Prämie profitieren und die Unterhaltskosten für das Auto senken. Allerdings haben Sie in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

Das Sonderkündigungsrecht

Bei höheren Beiträgen, einem Fahrzeugwechsel und einer Änderung der Regionalklasse mit damit verbundenen höheren Prämien dürfen Sie mit einer Sonderfrist von vier Wochen kündigen. Gleiches gilt bei Schadenregulierung. Übrigens, wenn Sie das Auto abmelden, erfolgt die Kündigung meistens automatisch durch die Kfz-Zulassungsbehörde, die die Abmeldung an die Versicherung weitergibt.

Bild: panthermedia.net | Andreas Schulze