Ab wann sind Winterreifen vorgeschrieben?

Bei Schneematsch und Tauwetter sind Winterreifen vorgeschrieben

Winter assoziieren die Menschen mit Schnee, kalten Temperaturen, Ski fahren, snowboarden und mit Weihnachten oder Silvester. Zwar ist der offizielle Winterbeginn kalendarisch festgelegt, doch kommt der wirkliche Wintereinbruch jedes Jahr zu einem anderen Zeitpunkt. Aus diesem Grund herrscht oft Unsicherheit bei den Besitzern von Fahrzeugen. Dennoch ist die Winterreifenpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier erfahren Sie, wie lange Sie mit Sommerreifen fahren dürfen und wann es Zeit für einen Wechsel ist.

Benutzung von Winterreifen nach dem Gesetz

Dadurch, dass sich der Wintereinbruch weder auf einen konkreten Monat noch auf ein exaktes Datum bestimmen lässt, schreibt das Gesetz die verpflichtende Nutzung der Winterreifen bei bestimmten Witterungsverhältnissen vor. Bei jeglicher Form von Schnee  – dies gilt auch für Schneematsch –, Schneeregen, Glätte und Eis müssen Sie mit Winterreifen fahren. Sollten zwischendurch mildere Temperaturen dürfen Sie andere Reifen verwenden. Jedoch ist es wenig empfehlenswert, in den Wintermonaten zwischen Sommer- und Winterreifen zu wechseln. Schließlich ändert sich das Wetter innerhalb weniger Tage. Eine Alternative zu Winterreifen sind Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol, die nach dem Gesetz die Winterreifenpflicht erfüllen.

Faustregeln für Winterreifen

Allgemeine Orientierung bieten sowohl die O bis O-Faustregel „Von Oktober bis Ostern“ als auch die A-O-Regel „Von Allerheiligen bis Ostern“. Da sich der Winter nicht nach Feiertagen richtet, beginnen Sie am besten kurz vor den angegebenen Zeiträumen mit den Vorbereitungen. Informieren Sie sich ab Oktober bzw. Allerheiligen regelmäßig über die Wetteraussichten. Sobald niedrige Temperaturen mit Eisgefahr gemeldet werden, ziehen Sie die Winterreifen auf, bis sich das winterliche Wetter im Frühling endgültig vorbei ist. Sind Schnee und Eis fort, ist es Zeit für die Sommerreifen.

Bild: Acather96 cc-by-sa 3.0