Die Abmeldung des Autos hat viele Gründe. So ließen zahlreiche Besitzer, aufgrund der Umweltprämie, ihr Auto verschrotten und legten sich ein neues Fahrzeug zu. Wer sein Auto für längere Zeit nicht benötigt oder es einfach über die Wintermonate ruhen lässt, hat ebenso die Möglichkeit das Auto abzumelden. Allerdings funktioniert dies nur mit den vollständigen Unterlagen und ist gebührenpflichtig.
Wo und wann melde ich mein Auto ab?
Sobald Sie das Auto über einen längeren Zeitraum nicht mehr fahren, lohnt es sich den Wagen abzumelden. Auf diese Weise sparen Sie die KFZ-Steuer. Seit 2007 gilt die Abmeldung des Autos sieben Jahre lang. Lassen Sie Ihr Auto jedoch verschrotten, ist die Abmeldung natürlich dauerhaft. Die Abmeldung erfolgt bei der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde des Wohnortes. Das war im Jahr 2009 für die Abwrackprämie wichtig, der Wagen musste zuerst verschrottet und danach abgemeldet werden. Der ADAC riet in diesem Fall, sich von dem KFZ-Entsorgungsbetrieb eine schriftliche Bestätigung aushändigen zu lassen, mit der Vereinbarung, das Verwendungsnachweisformular für die Umweltprämie nachträglich zu unterzeichnen.
Welche Unterlagen brauche ich beim Auto Abmelden?
Für eine erfolgreiche Abmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, die Kennzeichenschilder, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und –brief. Möchten Sie das Auto verschrotten und endgültig abmelden, brauchen Sie außerdem den Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle.
Was kostet die Abmeldung?
Beim Auto Abmelden zahlen Sie deutlich weniger, als beim An- oder Ummelden. Die bundeseinheitlichen Gebühren für die KFZ-Zulassung betragen für die Abmeldung eines Autos mit einem kreiszugehörigen Kennzeichen 5,60 Euro und 10,00 Euro bei einem auswärtigen Kennzeichen.
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