Sie haben sich einen Motorroller gekauft und möchten daran einiges verändern, beispielsweise, um seine Leistung zu steigern oder die Optik zu verbessern? Bis zu einem bestimmten Maß sind Veränderungen erlaubt, Sie dürfen also ein Tuning vornehmen. Mit den entsprechenden Teilen können Sie Ihren Roller selbst tunen. Um sicher zu sein, dass Ihr Tuning richtig vorgenommen wird, sollten Sie jedoch einen Fachmann damit beauftragen.
Was beim Tuning erlaubt ist
Beim Scooter Tuning können Sie die Geschwindigkeit Ihres Rollers steigern. Dabei können die vorhandenen Variorollen gegen kleinere oder leichtere Rollen ausgetauscht werden. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass die Rollen das vorgeschriebene Mindestmaß nicht unterschreiten. Der Einbau eines anderen Motors ist zulässig, sofern er den Anforderungen entspricht. Möchten Sie Ihren Motorroller tunen, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, so müssen Sie diese Veränderungen unbedingt in den Fahrzeugschein eintragen lassen, denn sonst sind derartige Veränderungen nicht zulässig. Die Optik Ihres Motorrollers dürfen Sie verändern. Sie dürfen einen anderen Kick-Starter anbauen. Die Seitenständer des Motorrollers dürfen Sie austauschen, es kommt jedoch darauf an, dass die Seitenständer sich bei Entlastung von selbst hochklappen. Riffel dürfen Sie austauschen, jedoch dürfen diese Bleche auf keinen Fall scharfkantig sein. Spiegel dürfen Sie bei Ihrem Motorroller austauschen, es kommt jedoch darauf an, dass die Spiegel über eine E-Kennzeichnung verfügen. Die E-Kennzeichnung ist ebenfalls bei Beleuchtungseinheiten wichtig.
Für Ihre Blinklichter können Sie farbige Gläser verwenden, die über eine E-Kennzeichnung verfügen. Verwenden Sie für Ihre Blinklichter eine Abdeckung aus Klarglas, so dürfen Sie durchaus orangefarbene Blinkleuchten verwenden. Die Beleuchtung Ihres Tachometers darf ausgewechselt werden. Sie müssen jedoch darauf achten, dass das Licht nicht zu hell oder zu dunkel ist. An Heck und Schutzblech dürfen Sie Änderungen vornehmen lassen, doch diese Änderungen müssen Sie im Fahrzeugschein eintragen lassen. Beim Schutzblech müssen Sie beachten, dass das Rücklicht nicht verdeckt wird. Eine Veränderung an der Lackierung dürfen Sie vornehmen, doch die Lackierung darf nicht vollkommen chromfarben sein.
Was nicht erlaubt ist
Nicht erlaubt sind alle Teile, die keine E-Kennzeichnung aufweisen. Ein farbiges Standlicht ist nicht zulässig. Eine Unterbodenbeleuchtung sowie Seitenständer, die Sie selbst zurückklappen müssen, sind nicht erlaubt. Sie dürfen keine scharfkantigen Riffelbleche verwenden.
Bild: panthermedia.net Ioannis Kollidas