Die Kosten für das eigene Auto im Blick zu behalten, ist insbesondere zu Zeiten drastisch steigender Benzinpreise umso wichtiger. Während die monatlichen Treibstoffkosten kaum im Voraus schätzbar sind, lässt sich die KFZ-Steuer besser kalkulieren. Dabei variiert der Unterhalt eines Autos abhängig von dem Modell. Aber in den vergangen Jahren hat sich einiges bei der KFZ-Steuer geändert.
Autos nach der alten KFZ-Steuer
Für Autos, die vor dem 1. Juli 2009 ihre Erstzulassung erhielten, läuft die Berechnung komplizierter als bei der neuen KFZ-Steuer. Daher bietet das Bundesministerium der Finanzen auf der Website zur Berechnung der KFZ-Steuer einen kostenlosen Steuerrechner für das Auto. Je nach Schadstoffausstoß variiert die Steuer pro 100 Kubikzentimeter Hubraum zwischen 6,75 und 25,36 Euro bei Benzinern und zwischen 15,44 und 37,58 Euro bei Pkws mit Dieselmotoren. Zusätzlich wird bei Fahrzeugen ohne Partikelminderung ein Zuschlag von 1,20 Euro fällig.
Die neue KFZ-Steuer
Die neue KFZ-Steuer gilt für alle Autos mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009, unabhängig, ob Sie mit Benzin, oder Autogas fahren. In dieser Steuer enthalten ist ein Freibetrag für den CO2-Ausstoß. So liegt der Freibetrag für Pkws bis 2012/2013 bei 110 Gramm pro Kilometer und bei 95 Gramm ab 2014. Jedes weitere Gramm kostet zwei Euro. Fahren Sie mit Diesel, dann zahlen Sie pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 9,50 Euro, Autos mit Benzinmotoren kosten dagegen 2,00 Euro. Beachten Sie unbedingt die Abgasstufen. Außerdem gilt für Besitzer von Diesel-Pkw bis 2013 eine KFZ-Steuer-Befreiung von 150 Euro, wenn der Wagen Euro-6-Abgasvorschrift erfüllt. Wichtig, führen Sie ein Auto, z. B. mit einem Saisonkennzeichen, fallen andere Steuern und Vergünstigungen für Sie an.
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