Bis wann sind Kindersitze Vorschrift?

Sicherheit für Kinder nur mit Kindersitz

Sicherheit sollte oberste Priorität beim Auto fahren sein. Dies gilt insbesondere, sobald Kinder im Auto sitzen. Ob Baby, Kleinkind oder Grundschüler, die Benutzung von Kindersitzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber an welche Bedingungen ist die Vorschrift gebunden? Welche Unterschiede gibt es zwischen den Kindersitzen? Hier erfahren Sie, ab wann Ihre Kinder keinen Kindersitz benötigen und was Sie beim Kauf von Kindersitzen beachten sollten.

Vorschrift für Kindersitze

Kinder müssen bis zu einer Größe von 1,50 Meter einen Kindersitz ordnungsgemäß verwenden. Dabei muss der Dreipunkt-Gurt so befestigt sein, dass er bei größeren Kindern wie bei Erwachsenen anliegt. Jedoch darf er keineswegs schnüren oder verrutschen. Bei Babys und kleinen Kindern verwenden Sie spezielle Kindersitze für das entsprechende Gewicht des Kindes. Wichtig! Befestigen Sie den Sicherheitsgut exakt so, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Kinder dagegen, die für einen Kindersitz zu schwer bzw. zu groß sind, benötigen eine sogenannte Sitzerhöhung. Ab dem 12. Lebensjahr dürfen Sie Ihre Kinder ohne Kindersitz im Auto mitfahren lassen, sofern sie über 1,50 Meter groß sind und der Gurt richtig am Körper verläuft.

Welche Unterschiede gibt es?

Es gibt verschiedene Kindersitzsysteme. Für die unterste Gewichtsklasse sind Babyschalen als Kindersitze Vorschrift. Sie werden entgegen der Fahrtrichtung eingebaut. Kinder, deren Kopf die Oberkante übersteigt und die zwischen neun und achtzehn Kilogramm wiegen, brauchen einen Kindersitz mit Hosenträgergurten. Schließlich schreibt das Gesetz für schwerere und ältere Kinder Sitzerhöhungen vor.

Was Sie ich bei Kindersitzen beachten sollten

Wie sich bei einem Test des ADAC herausstellte, sind teure Kindersitze nicht immer besser. Achten Sie beim Kauf eines Kindersitzes auf die Prüfnorm ECE R 44/04. Seit 1. Juni 2009 dürfen Sie nur Kindersitze verwenden, die diese Norm erfüllen. Abhängig von dem Gewicht des Kindes müssen Sie den Kindersitz austauschen. Vorsicht! Befestigen Sie einen Kindersitz auf dem Beifahrersitz, muss der Airbag für jene Seite unbedingt ausgeschaltet sein.

Bild: Cschirp CC-BY-SA 2.5